Mit dem Jahreswechsel ist in Deutschland ein neues Jahressteuergesetz in Kraft getreten. Darin enthalten sind einige Neuerungen, die für Vereine eine eindeutige Verbesserung darstellen. Das sind im Einzelnen:

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.000 € und der Ehrenamtspauschale auf 840 €,
  • Erhöhung der Freigrenze für gemeinnützige Vereine bei Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf 45.000 €,
  • Für kleine Vereine mit Einnahmen von weniger als 45.000 € entfällt die Pflicht der zeitnahen Verwendung der Einnahmen. Dadurch haben Vereine die Möglichkeit, eine solidere Vermögenslage, z.B. für Krisenzeiten, zu schaffen.
  • Spenden können nun bis zu 300 € per Kontoauszug bestätigt werden.
  • „Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes konnten endlich wichtige Verbesserungen in den Bereichen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit erzielt werden. Einige zentrale Forderungen des organisierten Sports wurden damit erfüllt“, freut sich DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

Bestätigt wurde dies auch durch den Landessportbund Sachsen.