Es gibt zwei Bedingungen für die Einlösung der Gutscheine:
* die Mitgliedschaft im Sportverein besteht bereits oder wird bis 31. März 2011 aufgenommen
* die regelmäßige Teilnahme am Sportangebot bis 30.09.2011
Die Sportvereine können die Gutscheine anschließend beim LSB Sachsen abrechnen. Die Abrechnung ist vom 01.10. bis 31.10.2011 möglich. Die Erstattungsbeträge werden noch im selben Jahr auf die Vereinskonten überwiesen.
Positiv ist, dass der Gutschein für das gesamte Jahr gültig ist, d.h. von Januar bis Dezember 2011. Der Wert bleibt bei maximal 50 €. Dem Sportverein wird der tatsächliche Beitrag für das Jahr 2011 gemäß Beitragsordnung erstattet. Bei Neumitgliedern wird ebenfalls der Beitrag erstattet, welcher tatsächlich anfällt. Hierfür ist später im Abrechnungsbogen eine zusätzliche Angabe seitens des Sportvereins gefragt.