Hier sind noch einmal die formalen Kriterien der Kaderanträge:

  • Die Talente müssen bereits Einzeltraining erhalten. Das heißt, es muss schon stattfinden! Eine Planung in der Zukunft reicht nicht aus.
  • Der Antrag muss die Verpflichtung des Kaders enthalten, dass dieser bereit ist, an Kaderlehrgängen und am Meisterschaftszyklus teilzunehmen sowie die Trainingsmaßnahmen einzuhalten.
  • Der Antrag muss die Unterschrift des Vereins (Vorsitzender bzw. Abteilungsleiter), des zuständigen Trainers und der Eltern aufweisen.
  • Anträge sind deshalb ausnahmslos im Original und nicht per E-Mail einzureichen.
  • Die Anträge sind an den jeweils zuständigen Leiter der Landesleistungsstützpunkte (Andreas Schneider, Jörg Weißflog, Burkhard Starke) einzureichen. Diese teilen Euch auch den Abgabetermin der Kaderanträge mit.