Liebe Schachfreunde,

der SVS ist kein Reiseveranstalter. Diesem Satz muss jeder zustimmen, weil er wahr ist. Ich komme weiter unten darauf noch einmal darauf zurück.

Die angestrebte Reform des Leistungssports macht auch um uns keinen Bogen. Sie will vor allem verkrustete Strukturen aufbrechen und eingefahrene Gleise ändern. Und so bitter es ist, auch im Leistungssport unseres Verbandes scheint das nötig.

Das Problem besteht bei uns in den zunehmenden Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit den Eltern der Kaderspieler bei den organisatorischen Abläufen. Das liegt nicht an den Vorgaben des Landessportbundes oder sonst irgend jemandem, sondern an unseren Mitgliedern selbst. Immer mehr werden wir mit einem Reiseveranstalter verwechselt.


Da werden von den Kaderspielern, oder besser gesagt: deren Eltern, Zusagen an Lehrgängen kurzfristig storniert, Teilnahmen an Meisterschaften aus fadenscheinigen Gründen abgesagt oder der nicht vorhandene Leistungswille durch die Verweigerung von allgemeinen Kadermaßnahmen dokumentiert (am meisten Beifall bekam ich als Leiter Leistungssport für die Abschaffung der Trainingsbriefe!). Da parallel die Jugendherbergen immer langfristiger immer präzisere Belegungszahlen verlangen, ergibt sich aus den beschriebenen Tendenzen eine stetig größer werdende Diskrepanz. Bisher konnten wir das einigermaßen abfangen, jedoch wird auch das zunehmend schwerer. Denn auch die Geldgeber werden pingeliger und diese schätzen gar nicht, wenn wir Zuschüsse, die für die Leistungsförderung vorgesehen waren, für Stornogebühren verwenden müssen.

Es gibt zwei Alternativen:
1) Wir schaffen den Leistungssport im SVS ab. Ich will das nicht, aber wenn die Schachfreunde im Land es wünschen, machen wir es.
2) Wir nehmen den Leistungssport ernst. Die Grundlage des Leistungssports ist und bleibt die Leistung. Er ist niemals dasselbe wie der Breitensport!

Damit wir alle gemeinsam jedoch den Leistungssport ernst nehmen können, sind leider neue Maßnahmen nötig. Alles andere, vor allem viele gute Worte, werden schon länger nicht mehr beachtet. Die Unterschriften des Vereins, der Eltern und des Spielers unter die Verpflichtung im Kaderantrag, an allen Maßnahmen teilzunehmen, sind zunehmend kaum noch das Papier wert, auf dem sie stehen.

Ab dem Kaderjahr 2018 gilt deshalb folgendes: Nach der Aufnahme in den Landeskader ist innerhalb von einer Woche nach deren Bekanntgabe eine Vorauszahlung in Höhe von 200,00 Euro für die Lehrgänge zu leisten. Falls das Geld nicht pünktlich auf dem Konto des SVS/JSBS eingeht, wird die Aufnahme widerrufen. Das Geld wird bei der Teilnahme an den zwei Pflichtlehrgängen jeweils anteilig verrechnet. Bei unberechtigter Nichtteilnahme verfällt es genauso anteilig ersatzlos zugunsten des SVS.

Als berechtigte Nichtteilnahme gilt zukünftig nur noch eine ärztliche Krankschreibung oder eine durch Schulstempel bestätigte Bescheinigung, dass in der Zeit des Lehrganges eine schulische Maßnahme mit Anwesenheitspflicht unseres Kaderspielers stattfindet.